sichere-aiKI im eigenen Haus
Für Ihre Berufsgruppe

KI für die Arztpraxis, die in Ihrer Praxis bleibt

Eine KI in der Arztpraxis kann das Postfach sortieren, Antworten vorbereiten, Rückrufbitten festhalten und Ihr Praxiswissen auffindbar machen. Bei sichere-ai arbeitet sie auf einem eigenen Rechner in Ihren Räumen, Ihre Texte gehen dabei an keinen KI-Dienst im Internet. Entschieden und freigegeben wird immer von Ihnen oder Ihrem Team.

Wo im Praxisalltag die Zeit verloren geht

Die meisten Praxen kennen das Bild: Das Telefon klingelt durchgehend, im Postfach warten Laborbefunde, Rezeptwünsche und Rückfragen der Kassen, und für die eigentliche Versorgung bleibt weniger Zeit als geplant. Die Zahlen dazu sind deutlich:

Die Bereitschaft für KI ist da, der Einsatz noch selten. In einer Bitkom-Befragung von 616 Ärztinnen und Ärzten (2025, nicht repräsentativ) sahen 78 % in KI eine „riesige Chance“. Genutzt wird sie aber nur in 15 % der Praxen, in der Verwaltung in 8 %. 72 % halten die Datenschutzvorgaben für hemmend. Genau an diesem Punkt setzt eine KI an, die die Praxis nicht verlässt.

Was die KI in Ihrer Praxis übernimmt

Die KI ist kein Chatfenster, das jemand zusätzlich bedienen muss. Sie arbeitet im Hintergrund in Ihren gewohnten Abläufen, und Ihr Team entscheidet, was rausgeht.

KI am Telefon und als Anrufbeantworter: Viele Angebote dafür verarbeiten die Gespräche auf Servern im Internet. Auf Anfrage prüfen wir für Ihre Praxis, ob Anrufe als Notiz erfasst und an das Team verteilt werden können, und zwar nur in einer Form, die vollständig auf dem Rechner in Ihrer Praxis läuft. Eine Zusage dazu geben wir erst nach dieser Prüfung.

KI und Dokumentation: Die Behandlungsakte nach § 630f BGB bleibt Ihre Aufgabe. Die KI kann Notizen vorformulieren, in die Akte gelangt aber nur, was Sie geprüft haben. Ihr Praxisverwaltungssystem ersetzt sie nicht, sie arbeitet daneben.

Lieber gleich mit uns sprechen?Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Warum die KI in der Praxis stehen sollte

Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Berufsgruppen, die § 203 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich nennt. Wer ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Externe Dienstleister dürfen Einblick bekommen, soweit das für ihre Arbeit erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 StGB). Die Praxis muss aber dafür sorgen, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Sonst macht sich nach § 203 Abs. 4 StGB auch die Ärztin oder der Arzt strafbar.

Hinzu kommt der Datenschutz: Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern schreibt in ihrer Orientierungshilfe zu KI von 2024: „Technisch geschlossene Systeme sind daher aus datenschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdig.“ Die Bundespsychotherapeutenkammer formuliert es für KI außerhalb der Praxis noch einfacher: Dann „verlassen die Daten die Praxis“.

Auch die Ärzteschaft selbst setzt diesen Maßstab. Der 129. Deutsche Ärztetag hat 2025 beschlossen, KI solle eingesetzt werden, wenn sie den Datenschutz berücksichtigt und die ärztliche Schweigepflicht schützt. Die KBV betont: „KI fällt keine Entscheidungen und sie muss transparent sein.“

Was Ihr Haus nicht verlässt, kann unterwegs niemand abfangen. Ob der Einsatz in Ihrer Praxis datenschutzrechtlich passt, bewerten Sie bzw. Ihr Datenschutzbeauftragter. Wir liefern die nötigen Angaben und Vorlagen, Rechtsberatung geben wir nicht. Die Hintergründe mit allen Quellen finden Sie auf unserer Seite KI, Datenschutz und Schweigepflicht.

Was wir zusagen und was nicht

Das sagen wir zu:

Das versprechen wir nicht:

Was die KI für Ihre Praxis übernehmen kann

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Alltag an und sagen offen, was die KI im eigenen Haus übernehmen kann und was nicht. 30 Minuten, vor Ort oder per Video.

Erstgespräch vereinbaren

So läuft es ab

  1. Erstgespräch: Kostenlos, etwa 30 Minuten, vor Ort oder per Video. Sie schildern, wo in Ihrer Praxis Zeit verloren geht. Wir sagen offen, was die KI davon übernehmen kann und was nicht.
  2. Einrichtung: Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung, stellen den Rechner bei Ihnen auf, richten die vereinbarten Abläufe ein und weisen Ihr Team ein. Sie erhalten eine schriftliche Übersicht, was eingerichtet ist.
  3. Betrieb: Ihr Team arbeitet mit der KI im Alltag. Wir kümmern uns um Updates und Anpassungen und greifen nur nach Ihrer Freigabe auf das Gerät zu.

Am Anfang steht also ein Gespräch über Ihren Praxisalltag. Danach wissen Sie, welche Aufgaben die KI bei Ihnen übernehmen könnte, und entscheiden in Ruhe.

Was die KI für Ihre Praxis übernehmen kann

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Alltag an und sagen offen, was die KI im eigenen Haus übernehmen kann und was nicht. 30 Minuten, vor Ort oder per Video.

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Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT in der Arztpraxis mit Patientendaten nutzen?

Das bewerten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, wir geben dazu keine Rechtsberatung. Bei einem KI-Dienst im Internet verlassen die Daten die Praxis, die Datenschutzkonferenz hält technisch geschlossene Systeme für vorzugswürdig.

Kann die KI Anrufe annehmen?

Auf Anfrage prüfen wir, ob Anrufe als Notiz erfasst und an Ihr Team verteilt werden können. Wir bieten das nur an, wenn es vollständig auf dem Rechner in Ihrer Praxis läuft.

Schreibt die KI in die Patientenakte?

Nein, nicht selbstständig. Sie kann Notizen vorformulieren, in die Dokumentation übernommen wird nur, was Sie geprüft und freigegeben haben.

Brauche ich eine Einwilligung meiner Patienten?

Für eine KI, die Gespräche mithört, verlangen Kammern und KBV eine Einwilligung. Für andere Abläufe wie das Sortieren des Postfachs klärt Ihr Datenschutzbeauftragter, was nötig ist.

Funktioniert das mit unserer Praxissoftware?

Die KI arbeitet neben Ihrem Praxisverwaltungssystem und ersetzt es nicht. Sie übernimmt Aufgaben rund um Postfach, Formulare, Notizen und Ablage. Ob eine Anbindung sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
  2. § 630f BGB, Dokumentation der Behandlung
  3. Art. 9 DSGVO, besondere Kategorien personenbezogener Daten (Textsammlung)
  4. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024
  5. Bundespsychotherapeutenkammer: Praxis-Info Administrative KI in Ihrer Praxis
  6. KBV: PraxisWissen mit Hinweisen zum Einsatz von KI in Praxen, 28.05.2025
  7. Bundesärztekammer: Ärztetag setzt Leitplanken für Künstliche Intelligenz, 2025
  8. Deutsches Ärzteblatt: Leichter Rückgang bei Bürokratie in der Arztpraxis (KBV-Bürokratieindex)
  9. Deutsches Ärzteblatt: Fachkräftemangel, wachsende Probleme für Praxen (Zi-Praxis-Panel)
  10. Deutsches Ärzteblatt: Doctolib übernimmt Telefonassistenten, Mai 2024
  11. KBV: PraxisBarometer Digitalisierung 2025
  12. Bitkom: KI in Praxis und Kliniken im Einsatz, 2025
  13. Bitkom: Beruflicher Mailverkehr auf neuem Höchststand, 13.01.2026

Stand: 2026-10-05. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Die Bewertung Ihres konkreten Einsatzes liegt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten.