sichere-aiKI im eigenen Haus
Für Ihre Berufsgruppe

KI für das Steuerbüro, die unter Ihrer Kontrolle bleibt

Eine KI im Steuerbüro kann Mandantenpost vorsortieren, an fehlende Belege erinnern, Standardantworten vorbereiten und Arbeitsanweisungen durchsuchbar machen. Bei sichere-ai arbeitet sie auf einem eigenen Rechner in Ihrer Kanzlei, Mandantendaten gehen an keinen KI-Dienst im Internet. Das entspricht dem, was die Bundessteuerberaterkammer als Möglichkeit mit ggf. mehr Datenschutz beschreibt.

Viel Arbeit, zu wenig Hände

Steuerkanzleien spüren den Fachkräftemangel stärker als viele andere Branchen. Die Zahlen aus der Statistik der Bundessteuerberaterkammer (STAX 2024, erhoben vom Institut für Demoskopie Allensbach) zeigen das deutlich:

Viele dieser Mails sind ähnlich: Belege werden nachgereicht, Mandanten fragen nach Fristen oder wollen einen Termin. Das Sortieren und Beantworten bindet Zeit, die in der Sachbearbeitung fehlt. Hier setzt eine KI an, ohne dass sich an Ihrer Fachsoftware etwas ändert.

Was die KI in Ihrem Steuerbüro übernimmt

Die KI arbeitet im Hintergrund mit Ihrem Postfach und Ihrer Ablage. Sie macht Vorschläge, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben frei. Welche der folgenden Aufgaben bei Ihnen sinnvoll sind, legen wir gemeinsam fest.

KI und Fachsoftware: Ihre Buchhaltungs- und Steuersoftware bleibt, wie sie ist. Die KI übernimmt die Aufgaben daneben, also Postfach, Notizen, Erinnerungen und Ablage.

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Was die Steuerberaterkammer zu KI sagt

Die Bundessteuerberaterkammer hat im Januar 2026 eine FAQ zu KI im steuerberatenden Berufsstand veröffentlicht. Drei Aussagen daraus sind für die Wahl des Systems wichtig:

§ 62a StBerG erlaubt es, Dienstleistern Zugang zu geschützten Tatsachen zu geben, soweit das erforderlich ist. Verlangt werden eine sorgfältige Auswahl und ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung. Steuerberaterinnen und Steuerberater nennt außerdem § 203 StGB ausdrücklich. Die Datenschutzkonferenz bezeichnet „technisch geschlossene Systeme“ als „aus datenschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdig“.

Unsere Lösung verbindet beides aus der BStBK-Aussage: Das System steht unter Kontrolle Ihrer Kanzlei, und Updates und Wartung übernehmen wir. Weil wir dafür Zugang haben können, schließen wir den Vertrag nach § 62a StBerG ab und greifen nur nach Ihrer Freigabe zu. Die Bewertung Ihres Einsatzes bleibt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten. Mehr dazu: KI, Datenschutz und Schweigepflicht.

Was wir zusagen und was nicht

Das sagen wir zu:

Das versprechen wir nicht:

Was die KI für Ihr Steuerbüro übernehmen kann

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Alltag an und sagen offen, was die KI im eigenen Haus übernehmen kann und was nicht. 30 Minuten, vor Ort oder per Video.

Erstgespräch vereinbaren

So läuft es ab

  1. Erstgespräch: Kostenlos, etwa 30 Minuten, vor Ort oder per Video. Sie schildern, wo in Ihrer Kanzlei Zeit verloren geht. Wir sagen offen, was die KI davon übernehmen kann und was nicht.
  2. Einrichtung: Wir schließen den Vertrag nach § 62a StBerG, stellen den Rechner bei Ihnen auf, richten die vereinbarten Abläufe ein und weisen Ihr Team ein.
  3. Betrieb: Ihr Team arbeitet mit der KI im Alltag. Wir kümmern uns um Updates und Anpassungen und greifen nur nach Ihrer Freigabe auf das Gerät zu.

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihren Kanzleialltag. Danach wissen Sie, welche Aufgaben die KI übernehmen könnte, und entscheiden in Ruhe.

Was die KI für Ihr Steuerbüro übernehmen kann

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Alltag an und sagen offen, was die KI im eigenen Haus übernehmen kann und was nicht. 30 Minuten, vor Ort oder per Video.

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Häufige Fragen

Was sagt die Bundessteuerberaterkammer zu KI?

In ihrer FAQ vom 27.01.2026 rät sie, vertrauliche Mandantendaten keinesfalls ungeschützt in öffentliche KI-Dienste einzugeben. Ein lokal installierbares System unter Kontrolle der Kanzlei biete ggf. mehr Datenschutz.

Brauche ich einen Vertrag nach § 62a StBerG?

Wenn ein Dienstleister Zugang zu Mandantendaten haben kann, etwa bei der Wartung, sieht § 62a StBerG einen Vertrag in Textform vor. Wir schließen ihn deshalb immer ab.

Ersetzt die KI meine Kanzleisoftware?

Nein. Ihre Fachsoftware bleibt, die KI übernimmt Postfach, Erinnerungen, Notizen und Ablage daneben.

Kann die KI Belege buchen oder Erklärungen erstellen?

Nein, das bleibt in Ihrer Fachsoftware und bei Ihrem Team. Die KI erkennt eingehende Belege, ordnet sie zu und erinnert, wenn etwas fehlt.

Muss mein Team geschult werden?

Bei der Einrichtung weisen wir Ihr Team ein, auch darin, wie die Vorschläge der KI zu prüfen sind. Die europäische KI-Verordnung verlangt von Kanzleien, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.

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Quellen

  1. Bundessteuerberaterkammer: FAQ KI im steuerberatenden Berufsstand, 27.01.2026
  2. § 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  3. § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
  4. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024
  5. Art. 4 KI-Verordnung, KI-Kompetenz (Textsammlung)
  6. taxandbytes: Strukturen, Digitalisierung und Fachkräftemangel in der Steuerberaterbranche (STAX 2024)
  7. Bitkom: Beruflicher Mailverkehr auf neuem Höchststand, 13.01.2026

Stand: 2026-10-05. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Die Bewertung Ihres konkreten Einsatzes liegt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten.